Verstirbt der Deutsche am 20.08.2015, entscheidet sich die Frage,
welches Erbrecht eines Staates zur Anwendung kommt, nach der
EU-Erbrechtsverordnung.
Danach ist entscheidend, wo der Erblasser
im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Hatte er seinen Wohnsitz in Deutschland und verbrachte nur einige
Wochen seines Urlaubs in Frankreich, vererbt sich sein gesamter
Nachlass nach deutschem Erbrecht.

Kanzlei für Erbrecht in Trier
Dr. Rike Henkes-Wabro
Sichelstr. 4
54290 Trier
Tel: 06 51 / 4 68 90 11